Fluglärm

23.05.2016

Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Vorsitzender Richter am BVerwG

Rechtsschutz gegen Fluglärm: Im rechtlichen Dickicht
von Flughafenplanfeststellung und Flugroutenfestlegung

Der prosperierende Flughafen Frankfurt bewegt die Region: Die einen als Fluggäste oder als Unternehmer und Arbeitnehmer, die anderen als Fluglärmbetroffene. Natürlich ist der Flughafen nicht nur ständiges Politikum, er untersteht rechtlichen Regelungen, deren Würdigung Gegenstand der Veranstaltung sein wird: Die Anlage und der Betrieb eines Flughafens werden durch Planfeststellungsbeschluss der zuständigen Landesbehörde, die konkreten An- und Abflugrouten durch Rechtsverordnung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung geregelt. Fluglärm und seine Bewältigung ist für beide Rechtsakte ein Thema, so dass sich zahlreiche Abgrenzungs- und Zuordnungsfragen stellen. Ihre Beantwortung, die das Bundesverwaltungsgericht in jüngster Zeit durch mehrere Urteile vorgenommen hat, ist für die Wahl des richtigen Rechtsschutzes und das Anlegen der einschlägigen rechtlichen Prüfungsmaßstäbe von grundlegender Bedeutung.

Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, war mit großen Frankfurter Flughafen-Verfahren befasst und wird kenntnis- und aufschlussreich und  – wie ich den Kollegen kenne –  sehr verständlich und in gewisser Weise auch unterhaltsam vortragen. Ich empfehle die Anmeldung zu diesem außergewöhnlichen „juristischen Abend“.

Im Anschluss sind Sie herzlich dazu eingeladen, die Diskussion bei einem Glas Wein und einem kleinen Imbiss fortzusetzen.