Elster und Co.

 

Während die Angehörigen der Rechtsberufe gespannt auf die Verpflichtung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs und ihr „besonderes Anwaltspostfach“ warten, hat die Finanzverwaltung sich längst erfolgreich auf den Weg gemacht, durchgängig elektronische Geschäftsprozesse einzuführen. Schon seit vielen Jahren kann die Umsatzsteuervorauszahlung elektronisch geleistet werden, und mit „ELSTER“ ist die elektronische Einkommensteuererklärung möglich, verschlüsselt in der Übertragung und mit einem fortgeschrittenen Softwarezertifikat, das die eindeutige Identifizierung des Absenders ermöglicht. Beim gleichzeitigen Verzicht auf die Vorlage von Belegen für viele Positionen der Steuererklärung dürfte dieses Geschäftsmodell der Finanzverwaltung spürbare Rationalisierungserfolge gebracht haben – und dem Bürger einen wichtigen elektronischen Geschäftsprozess des Staates, wie sie heute „im Zeitalter der Digitalisierung“ zu erwarten sind

Es spricht

Staatssekretär Dr. Martin Worms,
Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden

 ELSTER und Co.  – Steuer geht auch elektronisch