2. Darmstädter Juristentag

Plakat Darmstädter Juristentag 2019.final

 

ANMELDUNG

 

2. Darmstädter Juristentag am 06.09.2019

Presseinformation

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Erfolg des 1. Darmstädter Juristentags im Jahr 2017 lädt die Darmstädter Juristische Gesellschaft, die sich in der Nachfolge der akademischen Gesellschaften des 19. Jahrhunderts ganz der qualifizierten Fortbildung und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit aktuellen juristischen Themen verschrieben hat, zum

2. Darm­städter Juristentag

ein, der am

Freitag, dem 06.09.2019, von 15 bis 19 Uhr im Hörsaal im Historischen Uhrturm
der Technischen Universität Darmstadt, Hochschulstraße 4, Gebäude S 208,

bei freiem Eintritt stattfinden wird.

Wir wollen uns einem zukunftsgewandten Thema widmen, das sowohl die Gesellschaft als auch damit zugleich das Recht beschäftigt.

Unter dem Titel

„Die alternde Gesellschaft und das Recht“

ist folgendes Programm vorgesehen:

 

Prof. Dr. Dominik Enste, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.:
Der demographische Wandel und seine Auswirkungen

Prof. Dr. Andrea Ruppert und Prof. Dr. Domenik H. Wendt, LL.M.,
Frankfurt University of Applied Sciences:

Future Aging – Rechtliche Herausforderungen bei dem Einsatz von assistiven Systemen und Robotik

W.a. Richter am Amtsgericht Axel Bauer, Amtsgericht Frankfurt:
Betreuungsrecht: Zwischen Patientensicherheit und Freiheitsrechten

 

Der demographische Wandel, seit Jahrzehnten prognostiziert, ist längst spürbar: Das Eintrittsalter in den Ruhestand ist für die meisten in Richtung des Lebensalters von 67 Jahren hinausgeschoben worden, und wer Personalverantwortung trägt, hat bereits jetzt mit Fachkräftemangel zu kämpfen. Wenn wir den erreichten Wohlstand und unser differenziertes Sozialsystem möglichst unverändert fortführen wollen, bedarf es der Umsetzung von Lösungsansätzen: Anhebung der Altersgrenze auf 70 Lebensjahre? Anreize für möglichst viele kinderreiche Familien? Ideenreiche und gezielte Förderung qualifizierter Zuwanderung? Auf dem Juristentag wird Professor Dominik Enste vom renommierten Institut der deutschen Wirtschaft Ursachen und Wirkungen des demographischen Wandels aufzeigen und einige Lösungsansätze skizzieren. Zugleich ist klar: Die Lebenserwartung ist enorm gestiegen, und die Gesellschaft muss sich einerseits mit viel länger als früher vitalen älteren Menschen auseinandersetzen und ihnen Angebote machen. Andererseits steigt die Zahl derjenigen älteren und alten Menschen an, die einer intensiven Zuwendung und Pflege bedürfen, die nicht in allen Fällen innerhalb der Familie geleistet werden kann. All dies bedarf eines sicheren rechtlichen Rahmens und wirft zahlreiche, zum Teil neue Rechtsfragen auf.

Die beiden weiteren Fachvorträge des Juristentages befassen sich daher mit Rechtsfragen der alternden Gesellschaft.

Das interdisziplinäre Forschungszentrum FUTURE AGING der Frankfurt University of Applied Sciences will Assistive Technologien und Inklusive Architektur in Anwendung und Praxis bringen. Es forscht und entwickelt zu nutzungsfreundlichen sozio-technischen Lösungen für das Wohnen und Arbeiten in einer älter werdenden Gesellschaft. Hierzu gehören autonome Systeme mit intelligenter Sensorik, wie Assistenzroboter und Rettungsroboter, mit denen neue, zukunftsweisende Wege beschritten werden sollen. Zu den Rechtsfragen, die der Einsatz solch neuartiger Technik aufwirft, referieren Professor Dr. Andrea Ruppert und Professor Dr. Domenik Wendt von der Frankfurt University of Applied Sciences.

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen und seinen Willen nicht mehr frei ausüben, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer, sagt das Gesetz. Diese einfach klingende Grundregel kann betreu­ungs­gerichtlich in unterschiedlichster Weise ausgestaltet werden: In den gerichtlich zuzuweisenden Aufgabenkreisen kann dem Betreuer die Vertretung des Betreuten etwa für den Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträgern, für geschäftliche Angelegenheiten und das Vermögen, aber auch für die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung zugewiesen werden. Gerade diese beiden letzten Gesichtspunkte zeigen sehr deutlich, dass die staatliche Fürsorge für den einzelnen an dieser Stelle mit einer massiven Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Grundrechte verbunden ist. Sie kann bis zur geschlossenen Unterbringung reichen. Mit diesem Spannungsverhältnis zwischen Patientensicherheit und Freiheitsrechten wird sich der bekannte und langjährige Leiter der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts Frankfurt, weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Axel Bauer, in seinem Referat auf dem Juristentag beschäftigen und damit Rechtsfragen ansprechen, die gerade im Falle einer überraschenden schwerwiegenden Erkrankung fast jeden bzw. seine Angehörigen über Nacht betreffen können.

Der Eintritt zum 2. Darmstädter Juristentag ist frei, wegen der auf 200 begrenzten Zahl von Teilnehmerplätzen ist allerdings eine Anmeldung erforderlich, die bei der Darmstädter Juristischen Gesellschaft (c/o Landgericht Darmstadt) bis 9. August möglich ist.

Im Anschluss an die Veranstaltung sind die Teilnehmer auch beim Darmstädter Juristentag wie immer herzlich dazu eingeladen, die Diskussion bei einem Glas Wein und einem kleinen Imbiss fortzusetzen.

Der Vorstand der Darmstädter Juristischen Gesellschaft würde sich freuen, wenn Sie

·         eine Vorberichterstattung zum Darmstädter Juristentag vornehmen könnten,

·         den Termin in Ihrem Terminkalender veröffentlichen würden

·         und die Veranstaltung zur Berichterstattung besuchen würden (hierzu bitten wir ebenfalls um Anmeldung, um Presseplätze reservieren zu können).

 

Herzlichen Dank und beste Grüße vom Vorstand der Darmstädter Juristischen Gesellschaft e.V.

Dr. Ralf Köbler
Vorsitzender des Vorstands