Satzung

Satzung
Förderpreis Darmstädter Juristische Gesellschaft e.V.

Beschlossen vom Vorstand der Darmstädter Juristischen Gesellschaft e.V. in der Sitzung vom 28.05.1996, geändert mit Beschluss des Vorstands vom 23.01.2017.

Präambel

Der Darmstädter Juristischen Gesellschaft e.V. obliegt satzungsgemäß auch die Aufgabe der Förderung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft. In Ausführung dieser Satzungsverpflichtung wird ein Förderpreis verliehen.

§ 1

Zur Förderung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft wird bei der Darmstädter Juristischen Gesellschaft e.V. ein Sondervermögen eingerichtet.

§ 2

Aus den Erträgnissen dieses Sondervermögens wird im regelmäßigen Turnus der Förderpreis Darmstädter Juristischer Gesellschaft e.V. verliehen.

§ 3

Der Förderpreis ist zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Rechtswissenschaftlichen Fachbereiche an den Universitäten des Landes Hessen und der Universitäten Mainz, Heidelberg und Mannheim bestimmt. Er wird für hervorragende Arbeiten verliehen, die zeitnah veröffentlicht wurden oder zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der Förderpreis dient dem Zweck, einen Beitrag zu dem von dem Preisträger getätigten Aufwendungen, insbesondere zu den Publikationskosten, zu leisten.

§ 4

Die Bestimmung der Preisträger erfolgt durch den Vorstand der Darmstädter Juristischen Gesellschaft e.V. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage des Votums des Hochschullehrers, der die wissenschaftliche Arbeit betreut.